Immobilienbewertung

Der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie wird gemäß Definition im § 194 BauGB durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

 

Wir erstellen fundierte und marktnahe Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB für

  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbe- und Industrieobjekte
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • unbebaute Grundstücke.

 

Eine seriöse und zuverlässige Immobilienbewertung ist für folgende Bewertungszwecke unerlässlich:

  • Vermögens- und Erbauseinandersetzungen
  • Ermittlung von Grundstücksbelastungen wie z. B. Erbbau- Wohnungs-, Wegerechte, Nießbrauch, Überbau, Leibrenten usw.
  • Beleihungszwecke
  • Schiedsgutachten
  • Steuerliche Bewertung zur Vorlage beim Finanzamt
  • Fachliche Beratung bei Verkaufs- und Kaufverhandlungen

 

Die Gründe für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind vielfältig. Ebenso vielschichtig ist der Kreis der Auftraggeber.
Hierzu zählen:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Steuerberater
  • Gerichte
  • Immobilienmakler
  • Kreditinstitute
  • Wirtschaftsberater
  • Bauträger und Projektentwickler
  • Versicherungen
  • Hausverwaltungen

 

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch über Ihren Bewertungsfall.